Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihre Steuererklärung?
In jedem Fall
- Formular Steuererklärung (Umschlag)
- Kopie der letzten Steuererklärung
- Veranlagungsverfügung des Vorjahres (war der Steuerrechnung der Gemeinde beigelegt)
- Namen, Geburtsdaten und Konfession der Kinder
- Geburtsdatum, Beruf und Konfession des Steuerpflichtigen bzw. beider Ehegatten
Wenn ein Lohn bezogen wird
- Lohnausweis für Ehemann und Ehefrau
- Bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Angabe der Kosten pro Jahr
- Falls für den Arbeitsweg keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung, stehen Angabe der Kilometer pro Arbeitsweg
- Belege über weitere Auslagen, welche direkt mit dem Beruf zusammen hängen (inkl. Weiterbildungs- und Kinderbetreuungskosten) für Ehemann und Ehefrau
Wenn eine Rente bezogen wird
- Bescheinigungen über AHV- oder IV-Rente (Mitteilung der Ausgleichskasse)
- Bescheinigung für Pensionskassen-Renten (Mitteilung der Pensionskasse)
Wenn eine Erwerbsausfallentschädigung bezogen wird (z. B. Arbeitslosenentschädigung)
- Bescheinigung der Auszahlungsstelle
Wenn ein Nebenerwerb erzielt wird
- Lohnausweis für Nebenerwerb(e), (auch für Ehefrau)
- Geschäftsabschlüsse bei selbstständiger Tätigkeit (auch für Ehefrau)
Wenn ein Einkauf in die Pensionskasse stattfand
- Bescheinigungen über Einkäufe in die Säule 2 (berufliche Vorsorge), sofern sie nicht im Lohnausweis enthalten sind
Wenn eine gebundene Vorsorge (Säule 3a) besteht
- Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung (Bank oder Versicherung) (wird von der Bank oder Versicherung in der Regel automatisch zugestellt)
Wenn Wertschriften vorhanden sind (Sparhefte, Obligationen, Aktien, Anteilsscheine etc.)
- Zins und Saldoausweis per 31. Dezember (je ein Beleg pro Konto) (wird von der Bank in der Regel automatisch zugestellt)
- Weitere Bankbelege für Erträge und Vermögen aus Wertschriften, wie:
– Gutschriften von Zinsen und Dividenden usw.
– Depotauszüge der Banken (sofern vorhanden)
– Kauf- und Verkaufsbelege von Obligationen und Aktien (sofern Käufe stattfanden)
Wenn eine Liegenschaft vorhanden ist
- Angabe des Baujahres
- Schätzungsprotokoll
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Liegenschaftsunterhaltskosten (sofern höher als 20 % des Mietwertes (bzw. 10 % bei weniger als 10 Jahre alten Häusern))
Wenn Schulden vorhanden sind
- Schulden- und Schuldzinsenausweise (normalerweise Zinsbescheinigung der Bank per 31. Dezember)
Wenn eine Liegenschaft vermietet wird
- Aufstellung der Mietzinseinnahmen
Wenn eine Lebensversicherung besteht
- Bescheinigung der Steuerwerte der Versicherungsverträge (wird von der Versicherung in der Regel automatisch zugestellt)
Wenn hohe Krankheitskosten (auch Zahnarzt) angefallen sind
- Zahnarztrechnungen
- Arzt- und Apothekerrechnungen die nicht von der Krankenkasse rückerstattet wurden (Medikamente, Selbstbehalt Krankenkasse, Brille, Einlagen etc.)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Selbstbehalte
Wenn Spenden von mehr als Fr. 100.– geleistet wurden
- Belege (Zahlungsbescheinigung) über Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck (Kopie des Bankauszugs genügt)
Burkard Dienstleistungen, Gotthardweg 4 , 5622 Waltenschwil, Tel. 056 536 28 31 / 076 463 11 66, flurin.burkard(at)bluewin.ch